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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der anliegende Mustervertrag ist Ergebnis der Arbeit der dmmv-Projektgruppe
Internetklosterverträge unter Leitung von Rechtsanwalt Dr. Ralf Imhof,
Kanzlei Schulz, Noack, Bärwinkel, Hamburg. Er ist Teil eines Vertragssystems,
dass im Rahmen des kartellrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit den Marktpartnern
abgestimmt wurde.
1. Der dmmv empfiehlt den Multimedia-Dienstleistern unter seinen Mitgliedern
die nachstehenden Musterverträge und Besonderen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Multimedia-Produktion unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr
mit ihren Kunden. Es steht den Mitgliedern selbstverständlich frei,
der Empfehlung zu folgen oder andere Verträge zu verwenden.
2. Die vorliegenden Musterverträge und Besonderen und Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind als Orientierungshilfe für Multimedia-Dienstleister
und deren Berater bei der Erstellung und Pflege von Multimediaprodukten
(Web-Sites) gedacht. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Für
eine Rechtsberatung, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt,
wenden Sie sich bitte an den Rechtsberater Ihres Vertrauens.
3. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Musterverträge
wird keine Haftung übernommen.
4. Die Musterverträge sind als Konditionenempfehlungen veröffentlicht
im Bundesanzeiger Nummer 31, vom 4. Februar 2002 S. 2607.
(Bekanntmachung Nr.
44/2002 über die Anmeldung der Empfehlung "Musterverträge,
Besondere und Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Multimedia-Produktion")
Inhaltsverzeichnis
1. ZUSAMMENARBEIT
2. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
3. BETEILIGUNG DRITTER
4. TERMINE
5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
6. VERGÜTUNG
7. RECHTE
8. SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN
9. RÜCKTRITT
10. HAFTUNG
11. ABWERBUNGSVERBOT
12. GEHEIMHALTUNG, PRESSEERKLÄRUNG
13. SCHLICHTUNG
14. SONSTIGES
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1 Zusammenarbeit
1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich
bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit
der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft,
unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind,
hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Internetkloster unverzüglich
mitzuteilen.
1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter,
die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die
sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich
jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung
gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter
als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen
abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen
Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung,
um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen
zu können.
1.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird Internetkloster
ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln.
Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das
Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche
nach Empfang des Protokolls auszuüben.
2 Mitwirkungspflichten
des Kunden
2.1 Der Kunde unterstützt Internetkloster bei der Erfüllung
ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere
das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial
sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden
dies erfordern. Der Kunde wird Internetkloster hinsichtlich der von Internetkloster
zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur
Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die
über die erforderliche Fachkunde verfügen.
2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Internetkloster im Rahmen
der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien
zu beschaffen, hat der Kunde diese Internetkloster umgehend und in einem
gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format
zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen
Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde
die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Internetkloster
die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
3 Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden
für ihn im Tätigkeitsbereich von Internetkloster tätig
werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen.
Internetkloster hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn
Internetkloster aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten
seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht
oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4 Termine
4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Internetkloster
nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen.
Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286
Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät
(verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich
zu bezeichnen.
4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der
Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des
Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Internetkloster
nicht zu vertreten und berechtigen Internetkloster, das Erbringen der
betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben. Internetkloster wird dem Kunden Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
5 Leistungsänderungen
5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Internetkloster
zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch
schriftlich gegenüber Internetkloster äußern. Das weitere
Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen,
die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden
umgesetzt werden können, kann Internetkloster von dem Verfahren nach
Absatz 2 bis 5 absehen.
5.2 Internetkloster prüft, welche Auswirkungen die gewünschte
Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden
und Terminen haben wird. Erkennt Internetkloster, dass zu erbringende
Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt
werden können, so teilt Internetkloster dem Kunden dies mit und weist
ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft
werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte
Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis
mit dieser Verschiebung, führt Internetkloster die Prüfung des
Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch
jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren
endet dann.
5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Internetkloster
dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen
Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten
Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben
dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags
für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen
und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung,
auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren
aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung
der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz
2 nicht einverstanden ist.
5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter
Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung
über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der
auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Internetkloster wird dem Kunden
die neuen Termine mitteilen.
5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände
zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches,
das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten.
Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien
ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen,
im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Internetkloster
berechnet.
5.8 Internetkloster ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden
Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung
oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Internetkloster
für den Kunden zumutbar ist.
6 Vergütung
6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise-
und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt,
wenn der Anreiseweg vom Sitz von Internetkloster mehr als 50 Km beträgt.
Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung
von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden
weiterberechnet wird, kann Internetkloster eine Handling Fee in Höhe
von ... (Anmerkung: Individueller Satz der Agentur einzutragen) erheben.
6.2 Die Vergütung von Internetkloster erfolgt grundsätzlich
nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich
für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen
Vergütungssätze von Internetkloster , soweit nicht etwas Abweichendes
vereinbart ist. Internetkloster ist berechtigt, die den Vereinbarungen
zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§
315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von Internetkloster erstellte
Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung
einer Leistung von Internetkloster getroffen, deren Erbringung der Kunde
den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte,
so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung
zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Internetkloster für ihre
Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl.
der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7 Rechte
7.1 Internetkloster gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen
das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht,
diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand
der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig.
Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und
die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu
verwerten.
7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der
Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Internetkloster
kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung
sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
8 Schutzrechtsverletzungen
8.1 Internetkloster stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen
Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte)
frei. Der Kunde wird Internetkloster unverzüglich über die geltend
gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die
Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche,
erlischt der Freistellungsanspruch.
8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Internetkloster - unbeschadet
etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und
auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger
Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung
der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung
nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte
erwerben.
9 Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des
Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Internetkloster
diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
10 Haftung
10.1 Internetkloster haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Internetkloster nur bei Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig
beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen
Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die
Haftung begrenzt auf EURO (Anmerkung: hier ist ein von der Agentur festzulegender
Betrag -bspw. die vereinbarte Vergütung- einzusetzen).
10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Internetkloster
insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen
hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen,
dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt
werden können.
10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen
von Internetkloster.
11 Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit
der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter
von Internetkloster abzuwerben oder ohne Zustimmung von Internetkloster
anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet
sich der Kunde, eine von Internetkloster der Höhe nach festzusetzende
und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende
Vertragsstrafe zu zahlen.
12 Geheimhaltung,
Presseerklärung
12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten
Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die
Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich
gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind
nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen
Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit
über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung
gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung
des Vertragsverhältnisses hinaus.
12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen
Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere
Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend
machen kann.
12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei
auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung
- auch per e-mail - zulässig.
13 Schlichtung
13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder
im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine
Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern
herbeizuführen.
13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen
durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die
Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen
Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich
mitgeteilt hat.
13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien
die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistrasse
14 in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit
nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder
endgültig zu bereinigen.
13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig
auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem
streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach
Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der
Verjährung.
13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden
Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden
unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls
der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
14 Sonstiges
14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf
nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt
hiervon unberührt.
14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen
aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
14.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen,
die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
14.4 Internetkloster darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen
Medien als Referenzkunden nennen. Internetkloster darf ferner die erbrachten
Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf
sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes
Interesse geltend machen.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen
müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen
haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen
haben, können auch per e-mail erfolgen.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem
Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst
nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Internetkloster.
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